Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB
SKS Abbruch
Skuba Sergii
Escheburger Weg 3, 21039 Escheburg
E‑Mail: bauteam.hamburg@gmail.com
USt‑IdNr.: 27/103/15699
Stand: Juli 2020
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen SKS Abbruch (im Folgenden: Auftragnehmer) und ihren Kunden (im Folgenden: Auftraggeber), sofern nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag entsteht erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch SKS Abbruch oder durch tatsächlichen Beginn der Arbeiten. Für Angebotserstellungen kann eine pauschale Vorvergütung (gemäß Vorvertrag) vereinbart werden.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder Leistungsverzeichnis. Alle Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesondert schriftlichen Vereinbarung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
6. Ausführungsfristen
Verbindliche Fristen sind nur in schriftlicher Form gültig. Ursachen wie höhere Gewalt, Witterungseinflüsse oder fehlende Mitwirkung verlängern die Fristen angemessen.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind binnen einer angemessenen Frist schriftlich anzuzeigen. SKS Abbruch hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzleistung.
8. Haftung
Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
9. Vertragskündigung
Kündigt der Auftraggeber ohne triftigen Grund, kann SKS Abbruch bereits erbrachte Leistungen sowie Ausfallkosten in Rechnung stellen.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen Eigentum von SKS Abbruch.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand Hamburg.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.